Gründungsgeschichte

Vom Deutschen Reich in ein vereintes Europa – 100 Jahre Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e.V.

Günter Schlicht, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DVS:

 

"Die Versammlung ist einstimmig der Überzeugung, dass gegenüber der geschlossenen Macht des Ringes der privaten Feuerversicherungs-Gesellschaften ein gemeinschaftliches Vorgehen der Industrie geboten ist. Sie erblickt in der Gründung eines Feuerversicherungs-Schutzverbandes das nächstliegende Mittel der Selbsthilfe."

 

Mit diesem Beschluss in der Plenarsitzung des "Ausschusses für Reformen im Feuerversicherungswesen" vom April 1901 wurden endgültig die Weichen gestellt für die Gründung des DVS vor 100 Jahren. Vorausgegangen waren Jahrzehnte einer nicht nur für die Versicherungsnehmer äußerst beunruhigenden Entwicklung in der privaten Feuerversicherung in Deutschland.

Führen wir uns die damalige Situation noch einmal vor Augen:

1871 hatte sich der Verband der privaten Feuerversicherungsgesellschaften gegründet. In den darauf folgenden Jahrzehnten wuchs er zu einem strengen Syndikat heran, das bald konkurrenzlos über das Versicherungswesen in Deutschland herrschte. Zuvor hatten die deutschen Feuerversicherer zunächst für bestimmte Gebiete Kartelle gebildet, die unter Ausschluss des Wettbewerbs die Prämienhöhe und die Versicherungsbedingungen regelten. So war es nur allzu verständlich, dass sich in der deutschen Wirtschaft eine immer stärkere Abwehr gegen das Diktat der privaten Feuerversicherer mit ihren übertriebenen Forderungen ausbreitete. Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte die Empörung 1899 mit dem Beschluss der Feuerversicherer, für verlustbringende Industriebetriebe Minimalprämientarife aufzustellen.

 

Aber damit nicht genug: Im November 1900 riefen die privaten Feuerversicherer die Vereinigung der in Deutschland arbeitenden Privat-Feuerversicherungs-Gesellschaften ins Leben. Ihr gehörten alle damals in Deutschland tätigen in- und ausländischen privaten Feuerversicherungsgesellschaften an. Außerhalb dieser Vereinigung standen lediglich die öffentlichen Feuerversicherungsanstalten, die jedoch zu dieser Zeit noch kaum für die Industrie arbeiteten. Der Zusammenschluss der privaten Feuerversicherungs-Gesellschaften diente einzig und allein dem Zweck, unter Ausschluss des freien Wettbewerbs die Erhöhung der Prämiensätze durchzusetzen. Die Versicherer gingen sogar so weit, vor einer Vertragsverlängerung die jeweilige Gesellschaft beim Ring der Feuerversicherungs-Gesellschaften wegen der Höhe der Prämie anzufragen und der geforderten Erhöhung uneingeschränkt zu folgen. Der Kartellring war geschlossen.

Die Entrüstung der industriellen Versicherungsnehmer über das rigorose Geschäftsgebaren der Feuerversicherer wuchs, aber die Möglichkeiten sich zu wehren waren begrenzt:

Die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer waren noch nicht geregelt; das Versicherungswesen schwebte sozusagen in einem gesetzesfreien Raum. Das Handelsgesetzbuch von 1869 schloss zwar weite Gebiete der Wirtschaft ein, das Versicherungswesen, ein zu dieser Zeit noch nicht voll anerkannter Wirtschaftszweig, blieb im HGB jedoch nahezu unberücksichtigt. Auch das am 1. Januar 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch setzte dem Zustand der weitgehenden Vertragsfreiheit im Versicherungswesen keine akzeptablen Grenzen. Die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer regelten zu dieser Zeit praktisch ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die wiederum allein von den Feuerversicherern aufgestellt wurden. An einem Versicherungsvertragsgesetz wurde zwar bereits gearbeitet, seine Verabschiedung lag jedoch noch in weiter Ferne. Dem Buchstaben nach gab es fast schrankenlose Vertragsfreiheit, in der Praxis herrschte jedoch weitestgehende Vertragsunfreiheit durch das Monopol der Feuerversicherer.

 

Auch vom Staat war keine Hilfe zu erwarten. Eine Versicherungsaufsicht gab es noch nicht. Das Kaiserliche Aufsichtsamt für die Privatversicherung nahm erst 1901 seine Tätigkeit auf, war aber auch nach seiner Zielsetzung nicht berufen, dem Kartell der Feuerversicherer die Spitze zu brechen. Zwar hatte es durchaus den Gedanken einer Verstaatlichung des Feuerversicherungswesens gegeben: Schon 1883 hatte Bismarck als damaliger Handelsminister über ein Rundschreiben an die Regierungsbehörden Ermittlungen über das Geschäftsgebaren der privaten Feuerversicherungsgesellschaften und die rigorose Art ihrer Schadensregulierung anstellen lassen. Die Öffentlichkeit deutete diese Untersuchungen schon damals als Vorarbeiten für die Durchführung einer allgemeinen Verstaatlichung des Versicherungswesens. Mit der Problematik drohender Verstaatlichung hatten sich die privaten Versicherer auch in den nächsten Jahrzehnten immer wieder auseinander zu setzen – und konnten sie regelmäßig erfolgreich abwenden. Sie wäre auch nicht im Sinne der industriellen Versicherungsnehmer gewesen. Sie waren der Überzeugung, dass allein der Wettbewerb und die freie Vertragsgestaltung auf partnerschaftlicher Ebene den Interessen der Versicherungsnehmer an optimalem Versicherungsschutz gerecht wird. Diese Grundposition hat sich im Übrigen bis heute nicht geändert und ist vom DVS auch in der Folgezeit immer wieder nachdrücklich vertreten worden, wenn die Frage einer Verstaatlichung wieder einmal aufgeworfen wurde.

 

Anstatt nach dem Staat zu rufen, konzentrierten die industriellen Versicherungsnehmer ihre Kräfte denn auch darauf, dem geballten Monopol der Feuerversicherer im Wege der Selbsthilfe mit einer eigenen Organisation gegenzusteuern. Der damalige "Verein zur Wahrung der Interessen der chemischen Industrie" leitete den Aufbau eines "Gegenpols" in die Wege. Er gründete eine eigene auf Gegenseitigkeit beruhende Feuerversicherungs-Genossenschaft deutscher Fabriken, konnte sich als Unternehmung eines einzelnen Industriezweigs jedoch nicht im Sinne der Industrie durchsetzen. Dem "Bund der Industriellen" fiel schließlich die Aufgabe zu, sich der lebhaften Abwehrbewegung in den Industriekreisen anzunehmen und aus den ihm angeschlossenen Fachverbänden die verschiedensten Industriezweige im "Ausschuss für Reformen im Feuerversicherungswesen" zusammenzuführen. So schlossen sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts Wirtschaftsverbände und einzelne Versicherungsnehmer zusammen, um das notwendige Gegengewicht zu den Feuerversicherern zu schaffen. Am 11. Juni 1901 gründeten unter der Leitung des Bundes der Industriellen 87 Verbände und Industrie- und Handelskammern sowie zahlreiche Einzelfirmen in der konstituierenden allgemeinen Versammlung den Deutschen Feuerversicherungs-Schutzverband. Der organisierte Versichertenschutz in Deutschland war geboren.

Die Anfangszeit

Seine Aufgabe sah der neue Verein in der allgemeinen Wahrnehmung der Interessen der Versicherungsnehmer bei Regierung, gesetzgebenden Faktoren und gegenüber Versicherungsanstalten. Daneben verfolgte er von Beginn seiner Verbandstätigkeit an den Zweck, die Versicherungsnehmer bei der Gestaltung der Versicherungsbedingungen, der Versicherungsverträge, der Festsetzung der Prämien und der Feststellung der Brandschäden fortlaufend mit der nötigen Sachkenntnis zur Abwehr von etwaigen Überforderungen zu bedienen.

 

Trotz der fortdauernden Bestrebungen der kartellierten Feuerversicherer, seine Entfaltung zu behindern, konnte der junge Verband schon bald eine eindrucksvolle Mitgliederzahl verzeichnen. Wegen der ständigen Erweiterung des Versicherungsgedankens und seiner Verwirklichung in allen Lebensbereichen wuchs das Versicherungsgeschäft heran. Zwangsläufig erweiterte sich damit auch das Aufgabenspektrum des jungen Verbandes sehr rasch. So gab er schon bald seine bisherige Beschränkung auf die Feuerversicherung auf und weitete seine Tätigkeit im Laufe der nächsten Jahre auf nahezu alle Zweige der Privatversicherung aus. Aus dem Feuerversicherungs-Schutzverband wurde bereits 1905 der "Deutsche Versicherungs-Schutzverband". Mit der Namensänderung gab sich der Verein zugleich eine geänderte Satzung. Zweck des Versicherungs-Schutzverbandes war jetzt die Wahrnehmung der Interessen der Versicherungsnehmer auf dem Gebiete der Feuer-, Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Transport- und jeder sonstigen Versicherung bei den Regierungen und gesetzgebenden Stellen und gegenüber den Versicherungsanstalten, namentlich in bezug auf die Gestaltung der Versicherungsbedingungen und des Versicherungsvertrags, die Festsetzung der Beiträge (Prämien) und die Feststellung der Schäden sowie auch die Förderung des Feuerschutzes, Feuerlöschwesens und der Unfallverhütung.

 

Wie erwartet löste die Reaktion der Versicherungsnehmer auf die Kartellbildung in der Feuerversicherung in den ersten Jahren nach der Gründung des DVS schwere Anfeindungen durch die Feuerversicherer aus. Die Versicherer taten sich schwer zu akzeptieren, dass die autonome Wahrnehmung der Interessen der Versicherungsnehmer ein legitimes Anliegen war. Im Ergebnis zahlte es sich aus, dass der DVS eine eindeutige Haltung gegen die monopolistischen Marktbestrebungen der Versicherer einnahm. Aber es dauerte immerhin fast zwanzig Jahre, bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, um diesen Kampf zu gewinnen. 1924 erst wurde die Vereinigung der privaten Feuerversicherer aufgelöst.

 

Zugleich zeigte sich auch, dass die "Gründungsväter" des DVS klug und weitsichtig gehandelt hatten, indem sie die Aufgaben des Verbandes nicht auf Kampf und Abwehr beschränkten. Die Interessenvertretung der Versicherungsnehmer und die Unterstützung der Mitgliedsunternehmen in ihren Versicherungsangelegenheiten waren Aufgabenfelder, in denen sich der DVS von Anfang an aktiv an der Gestaltung und Entwicklung des Versicherungswesens in Deutschland beteiligte. Auch hier fehlte es nicht an Anfeindungen und an Versuchen, dem DVS die Aktivlegitimation für seine Tätigkeit abzusprechen. Aber es konnte natürlich seinen Eindruck nicht verfehlen, dass der DVS sich in der deutschen Industrie innerhalb kürzester Zeit durch seine große Sachkunde einen hervorragenden Namen gemacht hatte. Die Versicherungsaufsicht wusste es zu schätzen, dass der DVS es übernommen hatte, zahlreiche Anfragen und Beschwerden zu beantworten – und, wo nötig, auch abzuwehren –, eine Aufgabe, die von der Aufsichtsbehörde selbst gar nicht mehr übernommen werden konnte. Und den Versicherern blieb auch nicht verborgen, dass sie bei der 1919 erneut einsetzenden Diskussion über eine Verstaatlichung des Versicherungswesens im DVS einen Partner hatten, dessen Urteil zählte.

 

So dauerte es zwar fast 20 Jahre – aus dem Kaiserlichen Aufsichtsamt war mittlerweile das Reichsaufsichtsamt geworden –, bis die Vertretung von Versicherungsnehmerinteressen im Beirat der Aufsichtsbehörde durch eigene Mitglieder durchgesetzt werden konnte. Als es dann aber, nach Ende des Ersten Weltkrieges, soweit war, verstand es sich von selbst, dass der DVS dabei war. Der Verband hatte sich als Repräsentant der Interessen der Versicherungsnehmer etabliert und einen Namen geschaffen. Er war zum anerkannten Partner in der Versicherungswirtschaft geworden, und auf der Basis gegenseitiger Achtung entwickelte sich eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen am Versicherungsgeschehen Beteiligten, die bis heute für die Verbandsarbeit des DVS prägend ist.

Die 20er Jahre

Die Zeit zwischen den beiden Weltkriegen, politisch und wirtschaftlich überaus bewegt, warf zahlreiche, zum Teil ganz neue Versicherungsprobleme auf. Ging es zunächst noch um die Behandlung von Fragen, die im Zusammenhang mit dem Krieg standen, so standen in der Folgezeit vor allem die Entwicklung und Einführung neuer Versicherungszweige und die Weiterentwicklung insbesondere der Feuerversicherung im Mittelpunkt der Diskussion. In diese Zeit fiel auch die Bildung eines besonderen Versicherungsausschusses beim Reichsverband der Deutschen Industrie, mit dem den DVS in der Folgezeit eine intensive Zusammenarbeit verband – eine Zusammenarbeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg auch mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie wieder aufgenommen wurde und die bis heute fortbesteht. Beim Rückblick auf die Versicherungsprobleme der 20er und 30er Jahre erstaunt im Übrigen, wie "modern" manche der Fragestellungen waren, um die damals zwischen den Beteiligten gerungen wurde. So ging es etwa Anfang der 20er Jahre bei der Einheitsversicherung, damals auch Universalversicherung genannt, darum, Sach-, Lager- und Transportrisiken für bestimmte Wirtschaftszweige in einer einheitlichen Deckung zusammenzufassen – eine frühe Spielart der heute sogenannten Multi-Line-Deckung! Und es ist auch keine Erfindung der Jetztzeit, dass ausländische Konkurrenz das Geschäft belebt. Es war schon damals die Drohung mit dem englischen Versicherungsmarkt, die die deutschen Versicherer schließlich dazu bewegte, die Betriebsunterbrechungsversicherung als gesonderten Versicherungszweig anzubieten. Das Gleiche gilt für die Einführung des Neuwertersatzes in der Feuerversicherung in Deutschland, für den sich der DVS nachhaltig eingesetzt hat und dessen Durchsetzung maßgebend auf seine Bemühungen zurückzuführen ist. Im Ergebnis erfolglos war demgegenüber das jahrelange Ringen mit der Aufsichtsbehörde um die Genehmigungspflicht für das so genannte Klauselwerk in der Industrie-Feuerversicherung – eine Auseinandersetzung, die für den heutigen Betrachter kaum noch nachvollziehbar ist, damals aber von großer Bedeutung für den individuellen Bewegungsspielraum der Vertragspartner in diesem immer noch wichtigsten Zweig der Industrieversicherung war.

Der Überlebenskampf

Der Überlebenskampf

In den Jahren 1933 bis 1945 setzte der DVS zwar seine fachliche Arbeit fort, musste jedoch vor allem auch um sein Überleben kämpfen. Neben den homogenen Wirtschafts- und Fachverbänden der Zeit vor 1933 stand er als Gebilde eigener Art, das vielfach unbequem wurde und daher ein lohnendes Angriffsziel bot. Da er sich ausschließlich durch seine Mitglieder finanzierte, blieb er auf diese Weise unabhängig von Maßnahmen hoher Hand. Zunächst versuchte man, legal in ihn einzudringen. Dieser Versuch scheiterte glücklicherweise, ebenso der Versuch, ihn in die Organisation der gewerblichen Wirtschaft zu integrieren. Denn mittlerweile war der DVS bei Behörden, Regierungsstellen und auch in den Ministerien ein gern gehörter Ratgeber. 1938 wurde beim Reichswirtschaftsministerium von der damals bereits völlig gleichgeschalteten Versicherungswirtschaft ein Antrag auf Auflösung des DVS eingebracht. Dieser sehr geschickt vorgebrachte, für das Weiterbestehen des DVS aber äußerst brisante Antrag rühmte zwar seine bisherigen Verdienste und seinen guten Einfluss auf das deutsche Versicherungswesen. Da nun aber die Partei die Lenkung und Steuerung aller Dinge in die Hand genommen habe, seien die Interessen aller Versicherungsnehmer bei Staat und Partei in den besten Händen und somit die Arbeit des DVS gegenstandslos. Eine für das Fortbestehen des DVS außerordentlich wichtige Sitzung brachte demgegenüber eine eindeutige Erklärung der damals führenden Organisationen der gewerblichen Wirtschaft und auch des Reichsaufsichtsamtes für Privatversicherung, das im Übrigen länger als andere Staatsbehörden von den Einflüssen des totalitären Regimes verschont blieb: Keine dieser Organisationen könne die Aufgaben des DVS übernehmen. Zu Recht wandte man ein, dass niemand in der Lage sei, das allseits anerkannte hohe fachliche Niveau und die über Jahrzehnte gesammelten Erfahrungen des DVS aufzufangen. Auch die Stellungnahme des damaligen DVS-Vorsitzenden, Rechtsanwalt Dr. Küpper, ist es wert, in diesem Rückblick noch einmal festgehalten zu werden: "Wenn der Versicherungshimmel auf Erden ausgebrochen ist, ist allerdings die Aufgabe des DVS beendet. Aber da auch heute noch Wirtschaft und Versicherungswirtschaft von Menschen betrieben wird, kann dieser Zustand noch nicht erreicht sein, da wir keine Engel sind." Die Bestrebungen misslangen, die Gefahr der Auflösung des Verbandes war gebannt.

Der Wiederaufbau

Berlin 1945. Die bewegten Jahre zwischen 1933 und 1945 waren auch am DVS nicht spurlos vorüber gegangen. Als demokratisch verfasster Verband hatte er sich zwar dem nationalsozialistischen Führerprinzip entziehen können und war politisch unbelastet; so wurde ihm die Weiterführung des Verbandes gestattet. Aber: Die Büros zerstört, das Archiv vernichtet, durch die Bankensperre um das Verbandsvermögen gebracht – der Aufbau aus dem Nichts begann. Der Verlust der Ostgebiete und die Zerstörung und Demontage vieler Mitgliedsfirmen im Westen hatten die Mitgliederzahl des DVS bedenklich reduziert. Doch die Idee der Versicherten-Schutzbewegung bewies ihre Stärke, die Loyalität seiner Mitglieder sowie die gute Reputation des Verbandes und seiner Mitarbeiter halfen, den schwierigen Wiederaufbau zu meistern. Insbesondere ist es aber auch das persönliche Verdienst von Dr. Hans Koch, seit 1932 Geschäftsführer des DVS, dass der Verband schon 1946 die Beratungsarbeit wieder aufnehmen konnte. Als "verbandspolitisch belastend" erwies sich allerdings die Insellage Berlins, da die Verbindung zu den Mitgliedern in der Westzone nur durch sogenannte "Schwarzreisen" aufrecht erhalten werden konnte. In einer außerordentlichen Hauptversammlung wurde daher 1948 die Sitzverlegung des DVS nach Bonn beschlossen. Auch beim Umzug nach Bonn war Dr. Koch die treibende Kraft. Der immense Einsatz aller Beteiligten trug Früchte: Bereits Anfang der fünfziger Jahre hatte sich der DVS wieder als die bedeutendste Versicherungsnehmer-Organisation mit umfangreichem Aufgabenbereich etabliert.

 

Während der DVS also mit gleichem Namen – und unverändertem Anspruch – in die zweiten 50 Jahre seines Wirkens ging, hatten sich Versicherungswirtschaft und Versicherungsaufsicht neu formiert: 1949 war der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus der Taufe gehoben worden, der Dachverband der deutschen Versicherer, der mit seinen Fachverbänden für die Sachversicherung (VdS) und die Haftpflichtversicherung (HUK-Verband) in den folgenden Jahrzehnten der Ansprechpartner auf der später so genannten Marktgegenseite war. 1951 wurde eine bundeseinheitliche Versicherungsaufsicht ins Leben gerufen, und es begann eine vielfältige Zusammenarbeit mit der neuen Behörde, dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, in dessen Beirat der DVS von Beginn an vertreten war.

 

Eine Fortsetzung fand auch die enge Zusammenarbeit mit der Dachorganisation der deutschen Industrie: Bereits 1948 war der Versicherungsausschuss industrieller Wirtschaftsverbände gebildet worden, der später in den Versicherungsausschuss des Bundesverbandes der Deutschen Industrie umgebildet wurde. Frühe Früchte trug die Kooperation in der Zusammenführung von 17 Wirtschafts- und Verbraucherverbänden in der Arbeitsgemeinschaft von Versicherungsnehmern für Fragen der Kraftfahrtversicherung, kurz ARGE genannt, mit dem Ziel, der Stimme der Versicherungsnehmer bei den anstehenden politischen Entscheidungen über wichtige Fragen der Autoversicherung Gehör zu verschaffen. Im Laufe der folgenden Jahrzehnte hat sich der Schulterschluss zwischen DVS und dem Versicherungsausschuss des BDI in mannigfacher Weise bewährt.

Die Marktregulierung

Und die großen Themen dieser Zeit? Die Nachkriegswirren lagen nun schon einige Jahre zurück, die schwierigen Umstellungsprobleme nach der Währungsreform waren weitgehend überwunden, das langwierige Werk der Industrie-Feuerversicherungsklauseln endlich unter Dach und Fach gebracht. Themen gab es in dieser Zeit des Wiederaufbaus in Hülle und Fülle, aber wenn es in einem Beitrag in der VERSICHERUNGSPRAXIS im Jahre 1953 hieß: "Europäische Versicherung – eine Gemeinschaftsaufgabe heute", so war dies doch noch etwas verfrüht. Es waren die klassischen Sparten der Industrieversicherung, die im Mittelpunkt des Geschehens standen, die Industrie-Feuer- und FBU-Versicherung, die Technischen Versicherungen, die Transportversicherung und die Haftpflichtversicherung. Sie galt es den Bedürfnissen der industriellen Versicherungsnehmer entsprechend weiterzuentwickeln, aber eben auch nach den Regeln des regulierten Marktes in Deutschland, die sich nicht geändert hatten. Die Verwendung von Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen (sowie über den Einzelfall hinaus verwendeter Klauseln) bedurfte unverändert der vorherigen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde – und dies sollte auch noch einige Jahrzehnte so bleiben. Neue Bedingungswerke bzw. die Änderung von bestehenden Bedingungskonzepten wurden von den Verbänden der Versicherungswirtschaft erarbeitet und dem BAV zur Genehmigung vorgelegt. Im Interesse der Sache ging das BAV zunehmend dazu über, die von den Versicherern eingereichten Bedingungsentwürfe dem BDI und dem DVS mit der Bitte um Stellungnahme zuzuleiten. So entwickelte sich ein Verfahren, in dem der DVS im Laufe der Jahre in eine Vielzahl von Bedingungsdiskussionen eingeschaltet war und mit großem Einsatz versucht hat, die jeweils für die Versicherungsnehmer beste Lösung zu erreichen. Auf diese Weise wurde vor allem in der Sachversicherung und in den Technischen Versicherungen oft jahrelang um die Ausgestaltung von Bedingungswerken gerungen, bis das BAV schließlich in den streitig gebliebenen Fragen eine abschließende Entscheidung traf. Seinen Höhepunkt erreichte dieses Verfahren der Weiterentwicklung der Bedingungskonzepte mit der Diskussion über die Harmonisierung der Bedingungswerke in der Sachversicherung, die zeitweise in eine regelrechte Materialschlacht ausartete. Dies ist durchaus nicht abwertend gemeint, denn eines können die so erarbeiteten Bedingungen für sich in Anspruch nehmen: Sie waren von guter handwerklicher Qualität. Dies zeigt sich auch daran, dass sie ganz überwiegend noch immer in Gebrauch sind. Der DVS rechnet sich deshalb auch heute noch gerne zu, zu dieser Qualität seinen Beitrag geleistet zu haben. Die letzten Bedingungswerke, die auf diese Weise entstanden sind, waren die AMB 91 in der Maschinenversicherung und die ABE für die Elektronikversicherung.

Die Gemeinschaftswerke

Ein besonderes Kapitel, an dem der DVS im Laufe der letzten vier Jahrzehnte des vorigen Jahrhunderts mit großem Einsatz mitgeschrieben hat, war die Entwicklung der industriellen Haftpflichtversicherung. Dass dieser Einsatz immer wieder gefordert war – und bis heute gefordert bleibt –, beruht auf der dynamischen Entwicklung dieser Sparte in den letzten 4o Jahren. Gesetzgeber und Rechtsprechung sorgten für eine kontinuierliche Verschärfung der Haftung der Unternehmen, und es ist absehbar, dass diese Entwicklung noch keineswegs abgeschlossen ist. Ein erster Schritt in diese Richtung war das Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahre 1960, mit dem eine verschuldensunabhängige Haftung für Gewässerverunreinigungen eingeführt wurde. Dieses neue Haftungsrisiko galt es zu versichern, und erstmals setzten sich Versicherer und Versicherungsnehmer, vertreten durch BDI und DVS, an einen Tisch, um gemeinsam eine Versicherungslösung zu erarbeiten. So entstand Anfang der 60er Jahre die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung als eine Art Gemeinschaftswerk, zu dem auch gemeinsame Erläuterungen herausgegeben wurden. In gleicher Weise wurde Anfang der 70er Jahre bei der Erarbeitung des Produkthaftpflicht-Modells verfahren. Das dritte Beispiel für eine derartige Gemeinschaftslösung ist die Entwicklung des Kfz-Rückrufkosten-Modells zu Beginn der 80er Jahre. Ohne in einer Art nostalgischem Rückblick kollektiv erarbeiteten Bedingungen das Wort reden zu wollen: Gerade die beiden letzteren sind gute Beispiele dafür, dass die beiden Marktseiten in der Haftpflichtversicherung über einen längeren Zeitraum in der Lage waren, partnerschaftlich Versicherungskonzepte zu erarbeiten, die den sich verändernden Versicherungsbedürfnissen der Industrie weitgehend entsprachen. Es ist immerhin bemerkenswert, dass beide Modelle bis in die jüngste Zeit dem Praxistest standgehalten haben.

 

Das Schicksal der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung zeigt allerdings, dass die Konsensfähigkeit der beteiligten Verbände auch ihre Grenzen hatte: Die Entwicklung der Umweltschäden und das Inkrafttreten des Umwelthaftungsgesetzes zum 1. Januar 1991 lösten bei den Versicherern Aktivitäten aus, die darauf abzielten, zugleich bestehende Deckungen einzuschränken und den Vorgaben des neuen Gesetzes Rechnung zu tragen. Daraus entstand das Konzept einer Zusammenfassung der Deckung von Umwelthaftpflichtrisiken in einem einzigen Vertrag, dem Umwelthaftpflicht-Modell. BDI, DVS und HUK-Verband setzten sich wieder an einen Tisch, aber trotz langer intensiver Verhandlungen gelang es den Beteiligten, den besten Kennern der Materie auf beiden Seiten, nicht sich zu verständigen. Die ursprünglichen Vorstellungen der Versicherer hatten zwar im Zuge der Verhandlungen durchaus einige Korrekturen erhalten, aber das Umwelthaftpflicht-Modell, das die Versicherer schließlich in den Markt einführten, wurde kein Gemeinschaftswerk mehr. Zu groß waren die Meinungsunterschiede in wichtigen Deckungsfragen geblieben.

 

Der DVS hat diese Entwicklung nicht nur bedauert, sondern auch mit deutlichen Worten kritisiert. Seine Kritik war kein kleinkariertes Nachkarten, sondern Ausdruck der Enttäuschung darüber, dass die Haftpflichtversicherer – wieder einmal – im Umgang mit neuen Risikodimensionen eine aus seiner Sicht zu vorsichtige Haltung bewiesen. Sehr ähnlich verhielt es sich einige Jahre später bei den – wirklichen oder vermeintlichen – Risiken aus elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern, den so genannten EMF-Risiken. In diesem Fall gelang es BDI, DVS und den betroffenen Industrieverbänden in gemeinsamem Bemühen immerhin, die Versicherer von vorschnellem Aktionismus abzuhalten. Erfreuliche Teilerfolge dieser Art sind allerdings kein Grund, sich auf vermeintlichen Lorbeeren auszuruhen. Vielmehr betrachtet der DVS es als seine Daueraufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die Versicherungswirtschaft den Deckungsbedürfnissen ihrer Kunden in angemessener Weise Rechnung trägt. Und das natürlich nicht nur in der Haftpflichtversicherung!

Die Feuerkartelle

Natürlich gilt diese Feststellung auch nicht nur für die Vertragsbedingungen, sondern ebenso in Bezug auf die Prämie. Zwar hat der DVS sich in seiner Verbandstätigkeit grundsätzlich nicht in die Preisfindung der Versicherer eingemischt. Es ist ihm jedoch sozusagen in die Wiege gelegt worden, mit Argusaugen über Maßnahmen kollektiver Preisbildung seitens der Verbände der Versicherungswirtschaft zu wachen. Dabei war es durchaus keine Hilfe, dass die Versicherungswirtschaft von Beginn an vom grundsätzlichen Kartellverbot des 1957 in Kraft getretenen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgenommen war. Der Ausnahmetatbestand des § 1o2 GWB war dem DVS von Anfang an ein Dorn im Auge, aber man darf es im Rückblick wohl als ein Stück praktischer Vernunft betrachten, wenn der Verband in dieser Frage nicht nur die reine Lehre vertreten hat, sondern seine Bemühungen auf das politisch Durchsetzbare konzentriert hat. Diese Haltung hat sich auch bei späteren Novellierungen des GWB bewährt. Um so wichtiger war es, in der Praxis alle Möglichkeiten einzusetzen, um wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen der Versicherer entgegenzuwirken. Dazu gab es im Laufe der Jahre vor allem in der Industrie-Feuerversicherung immer wieder Anlass. Die Sparte zeichnete sich bekanntlich über Jahrzehnte durch Phasen intensiven Wettbewerbs aus, die aber immer wieder durch kollektive Versuche abgelöst wurden, das Geschäft zu sanieren. Der DVS hat sich eigentlich nie gegen die Sanierungsbestrebungen als solche gewandt, sondern immer die Art und Weise der Sanierung angegriffen, dies allerdings mit großer Vehemenz. Dies gilt für die Sanierungsphasen in den 60er und 70er Jahren. Es gilt auch für die bisher letzte Sanierung Anfang der 90er Jahre, die aus Sicht des DVS vor allem den Makel hatte, dass sie durch die Sonderbehandlung der so genannten Spitzenrisiken mit Hilfe der so genannten KoKo (Konsortialkommission) eine unnötige Unruhe in die Reihen der Versicherungsnehmer trug und bei den betroffenen Unternehmen eine nachhaltige Verbitterung auslöste. Es wäre sicher übertrieben zu behaupten, dass die Sanierung wegen der Kritik des DVS gescheitert wäre. Wohl aber lässt sich sagen, dass diese Kritik ihre Wirkung nicht verfehlt hat.

Die Liberalisierung

Letztlich musste die Sanierung auch deshalb scheitern, weil sie nicht mehr in die Zeit passte. Mitte 1990 war das industrielle und großgewerbliche Versicherungsgeschäft in Deutschland liberalisiert worden. Die Liberalisierung des kleingewerblichen und des so genannten Massengeschäfts war nur noch eine Frage der Zeit. Das Versicherungswesen in Deutschland stand vor den einschneidendsten Veränderungen seiner Geschichte. Vorausgegangen war eine langjährige intensive und äußerst kontroverse Diskussion, an der sich der DVS von Anfang an mit Engagement und klaren Positionen beteiligt hat.

 

Der erste Anstoß kam aus Europa: Schon 1958 wurden mit den Römischen Verträgen die Grundlagen für die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes mit freiem Warenverkehr und freiem Dienstleistungsverkehr gelegt. Während Industrie und Handel sehr früh die Chancen des europäischen Binnenmarktes begriffen, hat sich die deutsche Versicherungswirtschaft lange Zeit defensiv verhalten. Es bedurfte vielfältiger Anstöße, um sukzessive einen Sinneswandel herbeizuführen. Dabei wurden die Brüsseler Bemühungen unterstützt durch eine Deregulierungsdebatte in Deutschland. So haben die Berichte der Monopolkommission und der Deregulierungskommission wesentlich dazu beigetragen, eine Diskussion zu beschleunigen, die auch vom DVS in den Jahren zuvor immer wieder angestoßen worden war: Die Notwendigkeit einer Öffnung der Grenzen im europäischen Binnenmarkt und, fast noch wichtiger, einer Deregulierung des Versicherungswesens in Deutschland. Es hatte sich doch zunehmend gezeigt, dass materielle Staatsaufsicht und Korporatismus, die das Versicherungsgeschehen in Deutschland prägten, zwar durchaus ihre Verdienste hatten, dass sich aber doch zwischen den Versicherungsbedürfnissen der Wirtschaft und der Leistungsfähigkeit dieses Systems langsam aber sicher eine Scherenbewegung ergab. Der DVS, der ja in gewisser Weise auch Teil dieses Systems war, hat daraus im Interesse der von ihm vertretenen Unternehmen frühzeitig die Konsequenz gezogen, sich vorbehaltlos für eine Deregulierung einzusetzen, insbesondere für eine Aufgabe der Bedingungskontrolle im industriellen Versicherungsgeschäft. Es würde Bände füllen, alle Facetten der Diskussionen nachzuzeichnen, die in diesen Jahren auf nationaler und europäischer Ebene geführt worden sind und an denen sich der DVS auf allen Ebenen beteiligt hat: Am Ende setzte sich die EU-Kommission mit ihren Vorstellungen von einer weitgehenden Liberalisierung der Versicherungsmärkte in der Europäischen Union durch. Eingeführt wurden eine EU einheitliche Zulassung und Aufsicht für Versicherungsunternehmen durch das Sitzland und, für die Versicherungsnehmer besonders wichtig, eine Aufhebung jeder Vorabkontrolle von Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der gesamten Schadenversicherung. Mit der Umsetzung der so genannten Dritten Richtliniengeneration in deutsches Recht zum 1.7.1990 und zum 1.7.1994 wurden die Weichen für den deutschen Versicherungsmarkt gestellt.

Eine Zwischenbilanz

Damit begann ein neues Kapitel in der Geschichte des Versicherungswesens in Deutschland, und dieses Kapitel ist noch nicht zu Ende geschrieben. Zunächst sah es gar nicht so aus, als ob sich unter den neuen Bedingungen für die Versicherungsnehmer viel ändern würde. Der von vielen, auch dem DVS, erwartete Innovationsschub blieb aus. Es zeigte sich, dass Marktregulierung und Marktabschottung doch tiefere Spuren hinterlassen hatten, als dies teilweise angenommen worden war. Es fiel den Versicherern immer noch schwer, mit den Veränderungen in der versicherungsnehmenden Wirtschaft Schritt zu halten. Es zeigte sich aber auch zunehmend, dass es nur eine Frage der Zeit sein konnte, bis die Versicherer sich auf den Weg vom "Verwalter" zum "Unternehmer" begeben würden, der durch die Deregulierung vorgezeichnet war. Die Entwicklungen der letzten Jahre haben diese Einschätzung bestätigt: Das Versicherungsangebot hat seit Mitte der 90er Jahre eine Reihe von Veränderungen erfahren. Die Angebotsvielfalt hat zugenommen. Zielgruppenorientierte Deckungskonzepte, neue Versicherungsangebote und individuelle Versicherungslösungen beleben seither den Markt. Gleichzeitig hat der Prämienwettbewerb eine Intensität angenommen, die es in dieser Form, vor allem in dieser Breite, in Zeiten des regulierten Marktes nicht gegeben hat.

 

Nun könnte man ja annehmen, da sei er nun endlich, der in ganz anderem Zusammenhang bereits angesprochene "Himmel auf Erden". Aber die Versicherungswelt, sie ist auch heute noch nicht so. Der Wettbewerb, von dem die Kunden in den letzten Jahren profitiert haben, ist keine Einbahnstrasse. Unzureichende Ergebnisse in der Industrieversicherung führen zu lautem Nachdenken über die weitere Entwicklung. Das Wort von der Sanierung macht die Runde, hier und da wird von Ausstieg aus dem Industrieversicherungsgeschäft gesprochen und das Schreckgespenst eines Oligopols scheint nicht mehr so weit entfernt wie noch vor einigen Jahren. Mit anderen Worten: Die Versicherungsnehmer müssen sich wieder auf schwierigere Bedingungen beim Einkauf ihres Versicherungsschutzes einstellen. Wenn nicht alles täuscht, wird es in Zukunft verstärkt darauf ankommen, dass der einzelne Versicherungsnehmer mehr Vorsorge betreiben muss, um Versicherungsschutz zu angemessenen Bedingungen zu erhalten.

 

Es wird sich zeigen, ob dieser kurze Blick nach vorne die Entwicklung der nächsten Zeit zutreffend beschreibt. Soviel jedoch ist sicher: An Aufgaben wird es dem DVS auch in Zukunft nicht fehlen. Sie werden notwendigerweise andere sein als die Aufgaben der Vergangenheit, aber das ist, wie der Rückblick auf 100 Jahre DVS-Geschichte gezeigt haben dürfte, für den DVS nichts Neues. Im Gegenteil: Es ist geradezu eine Konstante seiner Verbandstätigkeit, dass er sich den sich jeweils ändernden Aufgaben der Zeit in unterschiedlichster Weise stellt. Deshalb kann auch die vorstehende Wirkungsgeschichte des DVS zwar einen Eindruck von der Vielseitigkeit seiner Tätigkeit vermitteln, jedoch keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben. So mag dem einen die Mitwirkung des DVS beim Erreichen des Regressverzichts der Feuerversicherer besonders wichtig erschienen sein. Ein Zweiter hätte vielleicht gerne noch einmal die kämpferischen Töne beim Einsatz gegen die Rothenburger Beschlüsse aus dem Jahre 1963 gehört. Ein Dritter wird womöglich einen Hinweis darauf vermissen, dass der DVS sich bei der Ausgestaltung der Gruppenfreistellungs-Verordnung für die Versicherungswirtschaft in der EU dafür eingesetzt hat, dass Kartellbildungen dieser Art sich in Zukunft nicht mehr wiederholen können. Der Verfasser behält in seinem persönlichen Rückblick die Bemühungen um die Betriebe in den östlichen Bundesländern in der Phase des Zusammenwachsens der beiden Teile Deutschlands in besonders intensiver Erinnerung, die bis zur vorsorglichen Gründung eines DVS Ost gingen – einer Maßnahme, die sich dann im Nachhinein als nicht mehr erforderlich erwies, weil mit der Wiedervereinigung die ursprüngliche Aufgabenstellung des DVS auf politischem Wege wiederhergestellt wurde. Die Auflistung ließe sich beliebig fortsetzen. Mit anderen Worten: Der DVS war und ist immer dann und überall dort zur Stelle, wo es um die Interessen der versicherungsnehmenden Wirtschaft geht.

Die Mitgliederbetreuung

Dies gilt für die Verbandstätigkeit des DVS, es gilt in besonderem Maße aber auch für die Betreuung der Mitgliedsunternehmen, die dem Verband von den Gründungsvätern als zentrale Aufgabe mit auf den Weg gegeben worden ist. Dahinter stand eine doppelte Erkenntnis: Zum einen musste es darum gehen, die Versicherungsnehmer durch sachverständigen Rat in die Lage zu versetzen, ihren Versicherern als gleichwertige Partner gegenüberzutreten; dies war vor 100 Jahren bei weitem keine Selbstverständlichkeit. Zum anderen muss den Gründern des DVS schon damals vorgeschwebt haben, was sich im Laufe der Jahrzehnte als unschätzbarer Vorteil erwiesen hat: Aufgrund seiner Verbandsaktivitäten ist der DVS über die Entwicklung des Versicherungswesens bestens orientiert. Was liegt daher näher, als die Mitgliedsunternehmen an den Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Verbandsarbeit teilhaben zu lassen! So war der DVS von Beginn an ein serviceorientierter Verband und hat damit schon vor Jahrzehnten vorweggenommen, was in der aktuellen Diskussion über die Rolle und die Aufgaben von Verbänden als Leitbild zeitgemäßer Verbandskultur formuliert wird. Der DVS steht seinen Mitgliedsunternehmen in ihren Versicherungsangelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite. Er berät sie beim Abschluss von Versicherungsverträgen, prüft ihre Verträge und unterstützt sie im Schadensfall. Er hilft bei Ausschreibungen, weist auf günstige Versicherungsmöglichkeiten hin und beantwortet versicherungsrechtliche und versicherungstechnische Fragen jeder Art. Ein wesentlicher Bestandteil seines Mitgliederservices ist die Beratung vor Ort, deren Ausgestaltung sich weitgehend an den Wünschen und Bedürfnissen des Mitgliedsunternehmens orientiert. In regionalen Informationsveranstaltungen unterrichtet der DVS seine Mitgliedsunternehmen über aktuelle Entwicklungen. Kurzum: Der Verband bietet seinen Mitgliedern eine breite Palette von Serviceleistungen an. Sie erstrecken sich auf das gesamte Spektrum der betrieblichen Versicherungen einschließlich der immer wichtiger werdenden Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung und der persönlichen Vorsorge der Inhaber und Organvertreter. In Kürze wird der DVS darüber hinaus seine satzungsmäßige Aufgabe, den vorsorgenden Brandschutz zu fördern, durch die Aufnahme von Ingenieurleistungen in sein Beratungsangebot mit neuem Leben erfüllen.

 

Besonderer Erwähnung bedarf, dass der DVS sich jeder Versicherungsvermittlung enthält. Das gilt für den DVS als Organisation, aber auch für jeden einzelnen Mitarbeiter. Der Verband finanziert sich ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder und ist daher auch nur diesen verpflichtet. Das gibt ihm die Unabhängigkeit, die ihn von Anderen unterscheidet und die wesentlich zu seiner Stärke und seinem Ansehen beigetragen hat.

 

Nicht immer wird von Außenstehenden richtig eingeschätzt, dass die Mitgliederbetreuung auch für die Verbandstätigkeit des DVS von unschätzbarem Wert ist. Aus der Arbeit für die Mitglieder gewinnt der Verband den Marktüberblick, der ihn in die Lage versetzt, seine versicherungspolitischen Aktivitäten an den Bedürfnissen der Praxis zu orientieren und nicht etwa Lobby im luftleeren Raum zu betreiben. So sind die beiden Aufgabenfelder des DVS untrennbar miteinander verbunden. Dies versetzt ihn in die Lage, in der Summe seiner Aktivitäten die gemeinsamen Bedürfnisse der versicherungsnehmenden Wirtschaft zur Geltung zu bringen. Dabei werden die wirtschafts- und versicherungspolitischen Leitlinien für die Verbandsarbeit seit jeher von Vorstand und Ausschuss bestimmt. Dass in diesen Gremien vor allem Vertreter von großen und bedeutenden Mitgliedsunternehmen mitwirken, hat gelegentlich zu dem Missverständnis geführt, der DVS sei vor allem ein Sprachrohr der Großindustrie. Dass sich viele große Unternehmen der deutschen Wirtschaft im DVS wiederfinden, ist eine erfreuliche Tatsache, trägt zum Gewicht des Verbandes bei und macht ihn zu einem lebendigen Forum der Auseinandersetzung mit allen wichtigen Gegenwarts- und Zukunftsfragen. Dies ist jedoch kein Selbstzweck, sondern geschieht zugleich im Interesse und zum Nutzen der großen Zahl mittelständischer Unternehmen, die dem DVS ihr Vertrauen schenken. Im Übrigen ist die frühere Dominanz der Industrie in den Reihen des Verbandes längst einer Vielfalt aus allen Bereichen der Wirtschaft einschließlich öffentlicher Unternehmen gewichen. Der DVS sieht – dies sei noch einmal wiederholt – unverändert seine Aufgabe darin, eine Klammer zu bilden zwischen Unternehmen unterschiedlicher Größenordnung und Wirtschaftsbereiche und Katalysator zu sein für ihre gemeinsamen Anliegen. Dass dies unter den veränderten Bedingungen des deregulierten Versicherungsmarktes, der nicht zuletzt durch Tendenzen zu einer Desolidarisierung gekennzeichnet ist, neue Anforderungen stellt, liegt auf der Hand. Die Aufgabe hat jedoch nichts von ihrer Bedeutung verloren und ist heute vielleicht sogar wichtiger denn je.

Ein Ausblick

Immer wichtiger wird auch die Rolle des DVS als Plattform für den Austausch und die Vermittlung von Informationen und Meinungen, eine Domäne, in der er ohnehin schon eine beachtliche Tradition hat: So verfügt er seit Jahrzehnten mit der Verbandszeitschrift "DIE VERSICHERUNGSPRAXIS" über ein Organ, das zur Meinungsbildung in Versicherungsfragen beiträgt und über aktuelle Fragen der Individualversicherung informiert. Innerhalb weniger Jahre hat sich das DVS Versicherungs-Symposion zu einer festen Einrichtung entwickelt, die den Marktbeteiligten, insbesondere der versicherungsnehmenden Wirtschaft, Informationen "Aus der Praxis – Für die Praxis" und Gelegenheit zur Diskussion über wichtige Marktfragen bietet. Die regionalen Informationsveranstaltungen dienen wie die Sitzungen des Ausschusses nicht zuletzt dem Kontakt und dem Austausch zwischen den Mitgliedsunternehmen des DVS. Neue Möglichkeiten der Kommunikation werden zu einem weiteren Ausbau dieser Kontakte beitragen.

 

Zugleich wird der DVS Motor bleiben für die im Interesse der versicherungsnehmenden Wirtschaft gebotene Fortentwicklung des Versicherungswesens. Er bleibt ein kritischer Partner der Versicherungswirtschaft, und er setzt auch für die Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit mit einer Versicherungsaufsicht, die ebenfalls in diesem Jahr auf ihr 100-jähriges Bestehen zurückblicken kann. So kennzeichnet den DVS auch zu Beginn des zweiten Jahrhunderts seines Wirkens ein Wechselspiel zwischen Kontinuität und Wandel, das der seinerzeitige Vorsitzende bei Gelegenheit des 75jährigen Bestehens des Verbandes wie folgt überschrieben hat: "DVS – Tradition in ständiger Erneuerung".