Beitragsordnung

Sie sind an einer Mitgliedschaft interessiert?

Gerne können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie Mitglied des GVNW werden.

Der Jahresbeitrag eines Mitglieds richtet sich nach dem Geschäftsjahresumsatz des Mitgliedsunternehmens.
Für Konzerne gilt der Gesamtumsatz der Konzerngruppe.
Für Mitglieder, die Versicherungsvermittlungsunternehmen sind, und an denen mehrheitlich und unmittelbar ein Industrie-, Handels- oder ein sonstiges, nicht auf dem Versicherungssektor tätiges Unternehmen beteiligt ist (firmenverbundene Versicherungsvermittler), gilt zur Berechnung des Mitgliedsbeitrages der Geschäftsjahresumsatz des beteiligten Unternehmens bzw. der Konzerngruppe.

 

Es gilt folgende Staffelung:

 

Umsatz
in Euro Millionen
Beitrag
in Euro (Brutto)
0 bis < 3 500
3 bis < 50 600
50 bis < 100 1.000
100 bis < 250 1.500
250 bis < 500 2.000
500 bis < 1.000 2.400
1.000 bis < 2.500 2.700
2.500 bis < 5.000 3.000
5.000 bis < 10.000 3.300
> 10.000 3.500

 

Für Kreditinstitute gilt:

Bilanzsumme
in Euro Milliarden
Beitrag
in Euro (Brutto)
0 bis < 50 1.500
50 bis < 200 2.700
> 200 3.500