Der GVNW hat mit seiner Mitte Dezember gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erteilten Stellungnahme erfolgreich dazu beigetragen, dass versicherungsnehmende Unternehmen die Vergütung von Maklern auch weiterhin frei wählen können.
Das zukünftige Honorarverbot nach § 34d GewO für Versicherungsmakler gilt ausschließlich für Verbraucher und somit nicht für die Vermittlung von Gewerbe- oder Industrieversicherungen.